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Wie bekomme ich ein Arbeitsvisum für Argentinien?

Es gibt nicht viele Deutsche, Schweizer, Österreicher oder Liechtensteiner, die nach Argentinien kommen und noch weniger, die hier dauerhaft arbeiten und leben möchten. Aber in den letzten Jahren stieg die Anzahl von deutschsprachigen Einwanderern, die hier in Argentinien eine neue Heimat suchen oder vorübergehen im Land der Gauchos leben wollen.

Aber wie schaffe ich es ein Visum zu bekommen? Als Tourist ist das ziemlich einfach, weil man für maximal 3 Monate einreisen kann. Dieses Touristenvisum für Argentinien kann man dann mit Hilfe einer kurzfristigen Ausreise in die Nachbarländer, meistens aber nach Uruguay, weil das sehr schnell geht, für weitere drei Monate verlängern. Dieses Spiel kann man zurzeit x-beliebig wiederholen, ohne Probleme zu bekommen. Eine andere Möglichkeit ist, das Visum direkt bei Migraciones zu verlängern. Die Verlängerung (prorroga) kostet aber für nicht Mercosur-Bewohner 300 Pesos. Der Tagesausflug mit Buquebus von Buenos Aires nach Colonia kostet lediglich 133 Pesos und dauert im Endeffekt meist genauso lang, wie das Warten und Anstehen im Einwanderungsbüro.

Wer aber länger und „legal“ in Argentinien leben möchte sollte sich bereits in der jeweiligen argentinischen Botschaft informieren. Für die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung braucht man viel Geduld und Zeit!

Notwendige Dokumente

Ganz wichtig ist auf jeden Fall ein gültiger Reisepass, eventuell einen Arbeitsvertrag, der mit der geltenden argentinischen Arbeitsgesetzgebung übereinstimmt. Der Arbeitsvertrag muss natürlich unterschrieben sein. Meistens verlangt man noch eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift und eine Überbeglaubigung von der Notarskammer. Oft ist es auch wichtig alles noch mit der “Haager Apostille” überbeglaubigen zu lassen. Die Bescheinigung ist besonders wichtig, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer nach Argentinien entsendet wird, um dort in einer argentinischen Filiale zu arbeiten. Dann muss man sich hier ein Antragsformular herunterladen und ausfüllen. Man braucht 2 Ausfertigungen!

Anschließend noch drei Passfotos machen und sich eine internationale Geburtsurkunde, eine internationale Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil – falls erforderlich,  beim zuständigen Amt besorgen, diese müssen dann noch alle mit der “Haager Apostille” beglaubigt werden. Ebenfalls muss mit der “Haager Apostille” das beglaubigte und überbeglaubigte polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes versehen und anschließend ins Spanische übersetzt werden.

Ich musste damals auch noch ein beglaubigtes und überbeglaubigtes Gesundheitszeugnis vorlegen, weiß aber nicht ob das immer noch gültig ist oder eventuell nur für den Familiennachzug von Bedeutung ist. Wahrscheinlich braucht man dies im Falle von einer Heirat mit einer Argentinierin oder einem Argentinier, um die Fertilität zu überprüfen und somit das Wachstum des argentinischen Volkes voranzutreiben. Für alles muss natürlich viel Geld bezahlen.

Sollte man diese Wege alle gut überstanden haben und im Flieger Richtung Argentinien sitzen, kann man sich etwas entspannen, denn erst jetzt beginnt der richtig lange Weg zu einem D.N.I – Documento Nacional de Identidad – der argentinische Personalausweis.


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