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Arbeitsvisum für Argentinien

Aufgrund der vielen Anfragen und Interessierten, die gern etwas mehr Informationen zum Thema Arbeitsvisum in Argentinien haben möchte, habe ich mich entschlossen, mehr darüber zu schreiben. Im Folgenden findet man Informationen zum Arbeiten in Argentinien sowie ein paar Erklärungen zu den Anforderungen.

Alle Ausländer, die nach Argentinien gehen, um dort für längere Zeit leben bzw. arbeiten zu wollen, brauchen ein visa consular. D.h., dass das Visum in dem zuständigen Konsulat beantragt werden muss.

Für Deutschland:

Konsulat

Konsularabteilung der Botschaft der Argentinischen Republik

Kleiststraße 23-26

10787 Berlin

Telefon: +49 (0)30 22 66 89 30 / 24

Fax: +49 (0)30 22 91 40 0

http://www.embajada-argentina.de/de/konsulat.html

Für Österreich:

Konsulat

Konsularabteilung der Botschaft der Argentinischen Republik

Goldschmiedgasse 2/1

1010 Wien

Telefon: 0043 – 1 – 533 84 63

Telefon: 0043 – 1 – 533 85 71

Fax: 0043 – 1 – 533 87 97

Für die Schweiz

Konsulat

Konsularabteilung der Botschaft der Argentinischen Republik

Jungfraustrasse 1,

3005, Bern,

Tel: 0041 (0) 31 3564343

http://www.suiza.embajada-argentina.gov.ar/

In den jeweiligen Konsulaten bekommt man auch sehr gute Informationen und selbstverständlich wird man auch beraten.

So das Arbeitsvisum ist in der Regel für ein Jahr gültig und kann dann bei der Dirección Nacional de Migraciones en la República Argentina verlängert werden. DNM ist die argentinische Ausländerbehörde und hat ihren Hauptsitz in Buenos Aires. Die Behörde ist auch für die Erteilung der Einreiseerlaubnis, die von den jeweiligen Firmen beantragt wird, zuständig. Normalerweise wird die Einreiseerlaubnis vom zukünftigen Arbeitgeber in Argentinien beantragt. Das führt uns nun zum ersten Punkt: Man braucht vor der Einreise einen Arbeitgeber oder einen Arbeitsplatz in Argentinien!

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Klar der Reisepass, (mindestens noch 1 Jahr gültig ab Ausstellung des Visums)
  • 4 Passfotos (4×4, möglichst mit hellblauen Hintergrund, ¾ Profil von rechts – schön die rechte Wange hinhalten)
  • internationale Geburtsurkunde mit der Den-Haag-Apostille (Die gibt’s meist in der Bezirksregierung und dient zur Beglaubigungen öffentlicher Urkunden für internationale Angelegenheiten)
  • beglaubigtes und überbeglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis mit Den-Haag-Apostille (gibt es beim Bundesamt für Justiz, Sachgebiet IV 21 / IR, 53094 Bonn)
  • Ärztliches Attest – certificado médico vom Arzt im Landratsamt mit Apostille
  • Einreiseerlaubnis, die von der Dirección Nacional de Migraciones ausgestellt wurde
  • Declaración Jurada de Carencia de Antecedentes Penales(firma ante Cónsul)
  • Pago del arancel consular correspondiente (consultar a la oficina consular)

Darüber hinaus müssen Personen, die von argentinischen Firmen oder Unternehmen angestellt werden, ihren Arbeitsvertrag vor den Augen eines Konsulatsangehörigen unterschreiben. Ebenfalls müssen 2 Kopien des Arbeitsvertrages vorgelegt bzw. eingereicht werden. Dieser muss entweder von einem Notar oder von einem Angestellten der DNM unterzeichnet sein. Der Vertrag muss auch eine Klausel enthalten, in der die Arbeitsaufnahme vor der Visa-Erteilung untersagt ist.

Selbstverständlich können die Konsulate weitere Informationen oder Dokumente verlangen. Um eventuelle Probleme zu vermeiden, ist es immer ratsam sich mit den jeweiligen Behörden in Verbindung zu setzen. Ebenfalls empfehle ich Beraterfirmen, die einen bei der Beantragung behilflich sind. Dies kostet zwar Geld, aber aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass ein guter Berater sehr viel Zeit und Nerven spart, da er meist die richtigen Leute kennt und dadurch effizienter ist.


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2 Responses

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  1. Matthias says

    Hallo, super Blog!! Sehr hilfreich und sinnvoll!

    Wie ist es denn, wenn man in Argentinien selbstständig werden will? Also z.B. ein Hostel eröffnen möchte? Wie kann das dann funktionieren mit der Arbeitserlaubnis?

    Hast du da eine Idee?

  2. Daniel Bosse says

    Hallo Matthias, du kannst natürlich als Investor eine 3-jährige Aufenthaltsgenehmigung bekommen, musst aber laut Gesetz mindestens 1.500.000 Pesos investieren, also ca. 260.000 Euro.

    Hier gibt es mehr Infos, zwar auf Spanish: http://www.migraciones.gov.ar/accesible/?nomercosur_temporaria

    Inversionista: Quien ingrese en esta subcategoría deberá realizar una inversión productiva,
    comercial o de servicios de interés para el país, por un mínimo de PESOS UN MILLON
    QUINIENTOS MIL ($ 1.500.000).



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