Wer eine Sprachschule in Argentinien gründen möchte, muss am Anfang die Voraussetzungen gut kennen und viele Auflagen erfüllen. Zuerst sollte man die Gesetze genau studieren und lesen, da selbst Menschen, die auf diesem Gebiet arbeiten, die Gesetzeslage nicht genau genug verstehen.
Folgende  Gesetze und Normen sind für die Habilitación de Instituto de Enseñanza in Buenos Aires wichtig:
- Código de Habilitaciones de la ciudad de Buenos Aires
- Código de la Edificación
- Ley 962 – Accesibilidad fÃsica para todos
Nachdem man die Gesetze und Dekrete eingehend verinnerlicht hat, sucht man sich einen Gestor, einen sogenannten Agenten für Verwaltungsformalitäten, den man für die staatliche Bevollmächtigung zur Inbetriebnahme (habilitación) eines Institutes braucht.
Weitere Anforderungen für Grund- und Sekundarschulen sowie Bildungseinrichtungen (Instituto de Enseñanza)
Allgemeine Anforderungen:
- Die Einrichtung muss die entsprechenden Auflagen erfüllen sowie  durch eine Voruntersuchung (Inspección Previa), was auch immer das heißen mag.
- Evakuierungsplan und -simulation im Brandfall
- Auflistung der Gegenmaßnahmen im Brandfall, falls das Institut vor 1982 in Betrieb gewesen ist
- Ein durch die Feuerwehr genehmigter Notfallplan
- eventuelle Aufzüge müssen den aktuellen Normen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. Hier verlangt man die letzte Eintragung.
- Haftpflichtversicherung (Seguro de responsabilidad civil contra terceros)
- max. 29 SchülerInnen dürfen pro Stunde im Gebäude anwesend sein. Wird diese Anzahl überschritten, unterliegt man den Auflagen für Schulen, was wiederum mehr Schwierigkeiten bedeutet.
Bauliche Aspekte:
- Der Mindestplatz pro SchülerIn darf nicht unter 1,35 m2 sein.
- Ebenfalls müssen jedem/ jeder SchülerIn 5 m3 je Klassenzimmer zur Verfügung stehen. D.h. in einem Klassenraum mit den Abmassen 4 m x 4 m und einer max. berechenbaren Höhe von 3 m dürfen  nur 9,6 SchülerIn unterrichtet werden. Was passiert mit dem Lehrkörper? – Das steht nicht im Gesetz.
- Sollte der Fussboden aus Holz bestehen, muss dieser feuerfest gemacht werden (tratamiento ignÃfugo). – Auch hier gibt es viele Fragen ohne Antworten. Z.B. was passiert mit den Holztüren?
- Boden- und Wandfliesen müssen leicht zu reinigen sein .
- Die Aula (sala de actos) muss über Ventialation und natürliches Licht verfügen.
- Die Existenz von scharfen Kanten (cantos vivos) ist in der Aula sowie den Klassenräumen verboten.
- Die Türen dewr Klassenzimmer und des Festsaals müssen sich nach außen bzw. in Fluchtrichtung öffnen lassen und auf beiden Seiten eine Türklinge haben.
- Sollte man über einen Speisesaal verfügen, so müssen hier jeder Person 1 m2 angeboten werden. Dies ist aber nur für Schulen ab einer größer von über 29 Schülern, die zur gleichen Zeit anwesend sind.
- Auch muss es in der Küche warmes sowie kaltes Wasser geben.
- Dem Küchenpersonal müssen jeweils 9 m2 zur Verfügung stehen.
- Es muss ebenfalls jeweils eine Toillete für Frauen und Männer vorhanden sein. Die Toilleten dürfen keinen direkten Zugang zu den Klassenzimmern haben.
- Pro 15 Schülerinnen werden ein Toilettenbecken sowie ein Waschbecken verlangt.
- Bei den Schülern ist pro 15 Personen ein Toilettenbecken, ein Pissbecken sowie ein Waschbecken Pflicht.
- Die Haupttreppenaufgänge dürfen nicht mehr als 21 durchgängige Stufen haben, d.h. ab 21 Stufen, muss es ein Podest geben. Ebenfalls müssen auf beiden Seiten der Treppe Geländer angebracht werden.
- Alle Türen müssen als solche kenntlich und ausgeschildert sein.
- Der Haupteingang darf enger als 1 Meter sein.
- Das Glas in den Türen muss splitterfest und als Glas erkennbar sein.
Sicherheit und Betrieb:
- Pro 200 m2 muss ein Feuerlöscher vorhanden sein. Es versteht sich von selbst, dass auch dieser über die notwendigen Wartungspapiere verfügt..
- Es dürfen keine freiligenden Kabel in Reichweite sein.
- Es muss ein Sanitätsset vorhanden sein.
- Die Sanitäranlagen dürfen nicht die Gesundheit der Anwesenden schaden. Sie müssen also in einem sauberen Zustand sein.
- Ab 2003 müssen alle Einrichtungen die Auflagen des Gesetzes 962 (Accesibilidad para todos) erfüllen.
- Die Einrichtung muss ferner über einen Parkplatz pro 4 Klassenräume verfügen.
So das war es eigentlich schon. Es klingt ein bisschen wie unerfüllbar, daher sollte man sich bereits vor Auswahl der Einrichtung über die baulichen Gegebenheiten informieren. Ebenfalls empfiehlt es sich, dass man alles Auflagen penibel erfüllt und diese sich durch die Zuständigen Behörden bescheinigen lässt, da man sonst Gefahr läuft, dass man dem jährlich erscheinenden Inspekteur eine hohe Summe “Schweigegeld” zahlen muss .






Facebook
Twitter
Xing
LinkedIn
Disqus
YouTube
Technorati
Delicious
Blog
Google Profile
0 Responses
Stay in touch with the conversation, subscribe to the RSS feed for comments on this post.